
Diese Erkenntnis stammt aus dem Alten Testament. Allerdings: sie hat auch heute nichts an Gültigkeit verloren. Es ist lediglich schwieriger geworden, die nötige Weisheit und den ausreichenden Sachverstand zu erlangen. Auf dem Weg dorthin kann man viele Fehler machen, und wir möchten Ihnen helfen diese zu vermeiden.
Was also kann der Grundeigentümer-Verband Hamburg für Sie und Ihr Eigentum tun. Einerseits ist es Aufgabe einer Organisation wie des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg mit seinen mehr als 30.000 Mitgliedern, neue Strömungen zu erfassen und Tendenzen aufzuspüren, um auf kommende Änderungen schnell und kompetent zu reagieren – besser noch: Veränderungen mit zu beeinflussen. Genauso bedeutsam ist es aber auch, Vergangenes zu betrachten und rückblickend zu bewerten, um den Aufgaben des Verbandes und den Wünschen seiner Mitglieder gerecht zu werden.
Wie sieht also die Bilanz eines durchschnittlichen Jahres aus?
Wichtigste Aufgaben und bedeutsamster Tätigkeitsbereich des Verbandes ist – naturgemäß –die Mitgliederberatung. Mehr als 50.000-mal suchen Mitglieder durch Rat und Hilfe Unterstützung bei der Lösung ihrer Probleme, weit überwiegend durch eine mündlich-persönliche Beratung im Rahmen der täglichen Sprechstunde im Glockengießerwall, aber auch in periodischen Beratungsterminen in vielen Ortsvereinen und durch die stark frequentierte Telefon-Sprechstunde für Kurzauskünfte. Die beste Beratung ist und bleibt natürlich die persönliche Beratung durch die Rechtsanwälte des Glockengießerwall.
Nur hierbei können komplizierte und komplexe Fragen behandelt und nach Durchsicht und Prüfung teils umfangreicher Unterlagen und Verträge Rechtsfragen umfassend und zufriedenstellend geklärt werden. Thema der Beratungen ist nahezu jeder Bereich, der mit dem Eigentum an Grund und Boden, Haus oder Wohnung zusammenhängt:
• Mietrecht
• Wohnungseigentumsrecht
• Erbrecht
• Privates und öffentliches Baurecht
• Nachbarrecht
• Vertragsrecht (z.B. Kaufverträge, Bauverträge usw.)
• Architektenrecht • Erschließungsbeitragsrecht
• Gebühren- und Kostenrecht
• Enteignungsrecht
• Umweltrecht
• Maklerrecht
Dabei sollte die Prüfung von Miet-, Kauf- und Bauverträgen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, d. h. vor Ihrem Abschluss erfolgen.
Hinzuweisen ist weiterhin auf die gut besuchten zahlreichen Sondersprechstunden zur
• Steuerberatung
• Technische Beratung (auch „vor Ort“)
• Umwelt- und Energieberatung
• Finanzierungsberatung
• Wertermittlungsberatung
• Vorsorge- und Vermögensberatung und
• Gartenberatung.
Gern in Anspruch genommen wird auch das vielfältige Angebot an Grundeigentümer-Reisen.
Bei der schwierigen Materie des Immobilienrechts ist ein breites Angebot an Musterverträgen (zum Teil auf CD-ROM und im Internet) und Formularen unverzichtbar. Diese werden von Fachleuten aus der Praxis erarbeitet und fortlaufend den Erfordernissen von Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst.
Ständig ausgeweitet wird auch das Angebot des Grundeigentümer-Verbandes an Seminaren und Fortbildungen u. a. auf den Gebieten:
• Verwaltung von Grundbesitz
• Wohnungseigentum
• EDV-Verwaltung
• Erbrecht und Steuern
• Grundstücksbewertung und
• Bauvertragswesen.
Neben der Haupttätigkeit („Beratung, Beratung, Beratung...“) ist ein wichtiges Anliegen des Verbandes aber auch, die interessierte Öffentlichkeit über Ziele und Tätigkeiten der Organisation – allgemein und im Einzelfall – zu informieren. Dazu dienen
• Pressemitteilungen
• Stellungnahmen zu aktuellen Themen
• Pressegespräche und -konferenzen
• Parlamentarische Abende
• Sonderveranstaltungen bei Sparkassen und Banken, Versorgungsunternehmen, Messen und in Bürgervereinen
Viele Gesetzesvorhaben werden vom Grundeigentümer-Verband kritisch begleitet und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. So ist z.B ein Entwurf eines Nachbarrechtsgesetze für Hamburg dem Senat vorgelegt worden.
Musterprozesse durch den Grundeigentümer-Verband führen häufig zu spürbaren Entlastungen der Eigentümer.
Last but not least: Die stets aktualisierten Internet-Seiten des Grundeigentümer-Verbandes werden zunehmend von Mitgliedern und an einer Mitgliedschaft interessierten Bürgern besucht, um sich über das Leistungsangebot des Verbandes und aktuelle Entwicklungen zu informieren. Die verbandseigene Urteilssammlung zu allen Fragen des Immobilienrechts („WOWIDAS“) konnte auf mehr als 23.000 Gerichtsentscheidungen erweitert werden.

















