Seit dem 25. Mai 2018 gelten verschärfte Datenschutzbestimmungen nach der DSGVO. Was bedeutet dies für Sie als vermietende oder verwaltende Partei? Hier stellen wir Ihnen dazu einige Informationen zur Verfügung.
Zur Einhaltung des Datenschutzes sind alle Betriebe verpflichtet, auch Privatpersonen in der Vermietung und Verwaltung. Welche Punkte beachtet werden müssen, haben wir im folgenden Merkblatt zusammengefasst:
Merkblatt "Datenschutzhinweise für Vermieter, Mietverwalter und WEG-Verwalter" (PDF)
Darüber hinaus stellen wir Ihnen hier ein Muster-Verarbeitungsverzeichnis unseres Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland zur Verfügung:
Muster Verarbeitungsverzeichnis (PDF)
Bereits im Vorfeld eines Mietverhältnisses und bei Vertragsabschluss werden Daten - etwa von Mietinteressierten - erhoben und verarbeitet. Das folgende Merkblatt ist zur Aushändigung an die mietende Partei und bei Einholung einer Selbstauskunft an Mietinteressierte vorgesehen, um den gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen:
Merkblatt "Datenschutzhinweise und Informationspflichten" (PDF)
Informationen zu unserem Mieter Solvenz Check und der Selbstauskunft finden Sie hier.
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