Am 31. Januar 2023 ist die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Anhand der eingereichten Daten bestimmt das Finanzamt den steuerlichen Wert Ihrer Immobilie und teilt Ihnen diesen in einem sogenannten Grundsteuerwertbescheid mit.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den Grundsteuerwertbescheid sorgfältig zu prüfen. Sollte es dabei zu Unklarheiten kommen, steht Ihnen der Grundeigentümer-Verband Hamburg gerne beratend zur Seite. Auch wenn der Grundsteuerwertbescheid fehlerhafte Daten aufweist und es darum geht, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, sind wir für Sie der richtige Ansprechparter.
Buchen Sie in diesen Fällen bequem online einen Beratungstermin im Mitgliederbereich unserer Webseite (bitte klicken Sie hier). Telefonische Terminvereinbarungen sind montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr möglich.
Hebesätze und Messzahlen
Am 1. Juli 2024 hat die Finanzbehörde die zukünftigen Hebesätze und Messzahlen für die neue Grundsteuer in Hamburg vorgestellt. Auf Basis der Werte wurde am 16. Oktober 2024 ein Gesetz zur Anpassung der Grundsteuermesszahlen und zur Festsetzung der Hebesätze verabschiedet.
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (für Grund und Boden und Gebäude, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden) soll ab 2025 975 Prozent betragen, die Messzahl für Nutzflächen 87 Prozent. Die Messzahl für die Wohnflächen bleibt wie angekündigt auf 70 Prozent ermäßigt
2. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) soll ab 2025 auf 100 Prozent festgelegt werden.
3. Der Hebesatz für die neue Grundsteuer C (unter gewissen zusätzlichen Voraussetzungen für gleichzeitig unbebaute, baureife und insbesondere für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke) soll 8.000 Prozent betragen.
Bei der Ermittlung der Steuermesszahl für die neue Grundsteuer in Hamburg sind außerdem die Messzahl-Ermäßigungen in Höhe von jeweils 25 Prozent für die normale Wohnlage, geförderten Wohnraum und Denkmalschutz zu berücksichtigen.
Aktuelles
Im ersten Quartal 2025 werden die Grundsteuermessbetrags- und Grundsteuerbescheide verschickt. Der Versand erfolgt damit rechtzeitig vor dem ersten Fälligkeitstermin der neuen Grundsteuer, der 2025 ausnahmsweise und einmalig auf den 30. April 2025 datiert ist.
Umfassende Informationen zur neuen Grundsteuer für Hamburg finden Sie auf der Webseite der Freien und Hansestadt Hamburg.
Sie möchten wissen, ob Sie mehr oder weniger Grundsteuer für Ihr Wohngebäude (sogenannte Grundsteuer B) zahlen müssen? Nutzen Sie in diesem Fall gerne den Grundsteuerrechner des Hamburger Abendblattes oder die Hamburger Berechnungshilfe für die neue Grundsteuer B der Freien und Hansestadt Hamburg: checkliste-die-hamburger-berechnungshilfe-data.pdf